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Revision des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes

Leserbrief zu: Beim Naturschutz herrscht Uneinigkeit, in: Die Südostschweiz am Sonntag 24. Januar 2010

Bündner Heimatschutz unterstützt die Revision des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes



Die Haltung des Bündner Heimatschutzes zur Revision des Natur und Heimatschutzes ist im genannten SO-Artikel nicht korrekt dargestellt, indem der Kommentar zu einem einzigen Punkt, nämlich nur die Kritik an der Behandlung der Natur- und Heimatschutzorganisationen erwähnt und fälschlicherweise als Zusammenfassung der gesamten Beurteilung dargestellt wird. Deshalb hält der Bündner Heimatschutz mit Nachdruck fest, dass er die Revision dieses Gesetzes begrüsst, weil damit die zurzeit rudimentären kantonalen Gesetzes- und Verordnungs-Grundlagen den Bedürfnissen unserer Zeit angepasst werden. Insbesondere werden gute Grundlagen geschaffen, um die Zuständigkeit für die Erstellung von Inventaren entsprechend den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes zu klären. Gegenüber anderen Kantonen weist hier Graubünden einen sehr grossen Nachholbedarf auf. Ebenfalls begrüsst wird, dass endlich die Möglichkeit der kantonalen Unterschutzstellung auf Gesetzesebene angemessen geregelt werden soll. Denn die heutige Situation der Regelung auf Verordnungs-Ebene ist rechtlich unklar beziehungsweise ungelöst. Auch die Definition der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission als politisch unabhängige Fachkommission ist vorteilhaft, denn sie kann dazu beitragen, langwierige Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.
Der Bündner Heimatschutz kritisiert einzig, dass im neuen Gesetzesentwurf die Natur- und Heimatschutzorganisationen vollständig ausgeklammert sind, was in der Tat gar ein Rückschritt zur heutigen Situation darstellen würde. Hier ist gemäss Bundesgesetz eine klare Darstellung der Aufgaben und Rechte dieser Organisationen zu fordern. Die eindeutigen Resultate der eidgenössischen Abstimmung über das Verbandsbeschwerderecht auch in Graubünden haben gezeigt, dass die Stimmbevölkerung eine angemessene Beteiligung der Natur- und Heimatschutzorganisationen wünscht.

Jürg Ragettli, Präsident Bündner Heimatschutz




 
 
 
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Letzte Aktualisierung
13:23:18 10.02.2010
 
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