Der Bau von Pfaden, Wegen und Strassen gehört zu den ältesten zivilisatorischen Aufgaben. In Gebirgsgegenden, wo die anspruchsvolle Topografie besondere Herausforderungen stellt, war die Erstellung von Verkehrsanlagen stets mit grossen Anstrengungen verbunden. Im 19. Jahrhundert wurden in Graubünden mit der Errichtung von Fahrstrassen ingenieurtechnische Meisterleistungen vollbracht. Wegen ihrer Vielzahl an Kunstbauten werden diese grossen Werke mitunter auch «Kunststrassen» genannt. Sie gelten heute wegen ihrer landschaftsprägenden Qualitäten und ihres bautechnisch und architektonisch hervorragenden Werts als Kulturdenkmäler allererster Güte und sind entsprechend, sofern in ihrer historischen Substanz noch erhalten, im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS als national bedeutende Schutzobjekte aufgeführt. So auch die Transitroute über den San-Bernardino-Pass, die zwischen 1818 und 1823 zur mit Kutschen befahrbaren «Kommerzialstrasse» ausgebaut worden war (IVS-Eintrag).
Die «Untere Strasse» über den San Bernardino wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts den neuen Anforderungen des motorisierten Massenverkehrs angepasst. Dabei blieben viele der ursprünglichen Kunstbauten erhalten. Dazu gehört die Ponte Casott auf der Nordrampe des Passes, unweit des Dorfes Hinterrhein. Die aus Bruchsteinen gefügte Bogenbrücke, auch Maseggbach-Brücke genannt, ist seit 1965 nicht mehr im ursprünglichen Gebrauch, da der Verkehr seither über eine nebenan erstellte Betonbrücke geleitet wird.
Im August 2020 legte der Kanton ein Projekt zum «Rückbau» (sprich: Abbruch) des 200-jährigen Brückengewölbes aufgelegt. Gegen dieses Vorhaben hat der Bündner Heimatschutz Einsprache erhoben.
Der Bündner Heimatschutz hat gegen die Abbruch des Casott-Brücke Einsprache erhoben. Widerstand kommt auch von der Standortgemeinde Rheinwald sowie der Stiftung zur Wahrung der Walserkultur an der Bernhardinerstrasse.
Anfang August 2022 beschloss die Bündner Regierung, vom Rückbau der Casott-Brücke abzusehen. Die Brücke wird per 1. Januar 2023 der Gemeinde Rheinwald unentgeltlich zu Eigentum und Unterhalt abgetreten und danach mit Kantonsgeldern instandgesetzt. Um den Erhalt des Steinbogens zu gewährleisten, soll die alte Fahrbahnplatte vollflächig mit einer Betonitplatte abgedichtet und mit Planiermaterial bedeckt werden. Zur Absturzsicherung wird ein Holzzaun erstellt und beim südlichen Widerlager werden die losen Kranzsteine zurückverankert. Die Renovationskosten belaufen sich auf rund 200 000 Franken. Für die zukünftigen Unterhaltspflichten entschädigt der Kanton die Gemeinde Rheinwald mit einem einmaligen Pauschalbetrag von 50 000 Franken.